Beitragsordnung gültig ab 01.01.2024
des Gesundheitssportverein Radebeul-Ost e.V.
1. Allgemeines
Die Beitragsordnung legt fest, in welcher Höhe sowie Art und Weise die Mitglieder des Vereins ihre
Beiträge zu entrichten haben. Grundlage dafür bildet der §7 der Satzung des Vereins.
2. Grundbeitrag
Der Verein erhebt für alle Mitglieder einen monatlichen Grundbeitrag.
Beitrag: 12,00 Euro
Ermäßigt (Schüler, Studenten, Rentner): 10,00 Euro
3. Gruppenbeitrag
Bei Aufnahme in den Verein wählt jedes Mitglied eine Übungsgruppe und bestimmt somit die
Zugehörigkeit zu dieser. Eine Übungseinheit beträgt 45min.
Für alle Übungsgruppen gelten folgende Beiträge pro Monat:
eine Übungseinheit pro Woche 8,00€
zwei Übungseinheiten pro Woche 12,00 €
4. Rabatt:
Monatliche Zahlung: keinen
½ -jährliche Zahlung: 4Euro / 4 Euro
Jährliche Zahlung: einen Monatsbeitrag
5. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr ist ein Festbetrag von 10,00 Euro, der einmalig bei Aufnahme in den
Gesundheitssportverein Radebeul-Ost e.V. zu entrichten ist.
6. Rehasport
Die Krankenkassen fördern die Teilnahme am Rehabilitationssport für 50 bzw. 120 Übungseinheiten.
Die Mitgliedschaft im Verein ist keine Voraussetzung um an den Rehabilitationssportangeboten des
Vereins „Gesundheitssportverein Radebeul-Ost e.V.“ teilzunehmen. Der Verein übernimmt die
Abrechung mit der Krankenkasse. Nach Ablauf der verordneten Übungseinheiten können (und sollen)
die betroffenen Sportfreunde andere Vereinsangebote wahrnehmen. Dabei gelten die
entsprechenden Beiträge aus Pkt. 2 und 3.
7. Entrichtung der Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind ab Beitrittsmonat in voller Höhe zu entrichten und monatlich, halbjährlich
oder jährlich je nach Wahl der Beitragszahlung mittels Überweisung zu zahlen. Monatliche Beiträge
sind bis zum 15. des laufenden Monats, halbjährliche Beiträge bis 15. Januar und 15. Juli und
Jährliche bis 15. Januar des laufenden Jahres zu zahlen.
Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
8. Mahngebühr
Eine Mahngebühr wird erhoben, wenn Mitglieder schriftlich an die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen
und Gebühren erinnert werden müssen. Die Mahngebühr beträgt 5,00 Euro pro Zahlungserinnerung.
9. Gültigkeit und Verfahren
Die Beitragsordnung hat Gültigkeit für alle Mitglieder des Vereins. Sie tritt am 01.01.2024 auf
Beschluss vom 01.12.2023 der Mitgliederversammlung in Kraft.